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   VG Oldenburg, 26.02.2009 - 5 A 4836/06   

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VG Oldenburg, 26.02.2009 - 5 A 4836/06 (https://dejure.org/2009,16079)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 26.02.2009 - 5 A 4836/06 (https://dejure.org/2009,16079)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 26. Februar 2009 - 5 A 4836/06 (https://dejure.org/2009,16079)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 BImSchG; § 4 BImSchG; § 5 BImSchG; § 6 BImSchG; § 17 Abs. 1 S. 2 BImSchG; § 113 Abs. 1 S. 1 VwGO
    Klage gegen eine Nebenbestimmung in einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine Windenergieanlage; Schallreduzierter Betrieb einer Windkraftanlage zur Nachtzeit; Schutzanspruch eines Windkraftanlagenbetreibers aus dem Immissionsschutzrecht; Geschützter ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage gegen eine Nebenbestimmung in einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine Windenergieanlage; Schallreduzierter Betrieb einer Windkraftanlage zur Nachtzeit; Schutzanspruch eines Windkraftanlagenbetreibers aus dem Immissionsschutzrecht; Geschützter ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Windenergieanlagenbetreiber muss Lärmrichtwerte auf eigenen benachbarten Wohngrundstücken einhalten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Windenergieanlagen und der Lärmschutz

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Windenergieanlagenbetreiber muss Lärmrichtwerte einhalten

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Ein Windenergieanlagenbetreiber muss die Lärmrichtwerte auch auf eigenen benachbarten Wohngrundstücken einhalten

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 23.01.2002 - 4 BN 3.02

    Bebauungsplan; Trennungsgrundsatz; Abwägung; Abwägungsmangel; Konfliktlösung;

    Auszug aus VG Oldenburg, 26.02.2009 - 5 A 4836/06
    Eine solche Zustimmung kann dann weiterführend sein, wenn sie alle künftigen Konflikte entfallen lässt und dadurch auch künftige Konfliktlösungen verlässlich entbehrlich macht (so BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 2002 - 4 BN 3/02 - juris mit dem Beispiel, dass der öffentliche Belang der Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen beispielsweise dadurch überwunden werden könne, dass sich der Eigentümer des einzigen in der näheren Umgebung des störenden Vorhabens vorhandenen Wohnhauses zu dessen Abbruch bereit finde; im Ergebnis auch VG Oldenburg, Urteile vom 26. November 1997 - 4 A 3716/95 - und 4 A 3964/95 - V.n.b.).

    Da wie bereits ausgeführt die Anforderungen des Immissionsschutzes nicht zur Disposition stehen (so auch Nds. OVG, Beschluss vom 10. Februar 2004 - 7 LA 231/03 - juris; VG Oldenburg, Urteil vom 26. November 1997 - 4 A 3964/95 - V.n.b.), können die Ferienwohnungsbesucher entgegen der Auffassung der Klägerin auch nicht durch privatrechtliche Verzichtserklärungen wirksam auf ihre Schutzrechte aus dem Immissionsschutzrecht verzichten, da dadurch nicht die nach dem Bundesverwaltungsgericht geforderte endgültige Konfliktlösung erzielt würde (BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 2002 - 4 BN 3/02 - juris).

    Dieser Verzicht auf den Schutz vor erheblichen Immissionen ist hier jedoch wie ausgeführt nicht möglich, weil die vom Bundesverwaltungsgericht geforderte endgültige Konfliktlösung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 2002 - 4 BN 3/02 - juris) nicht gesichert ist.

  • OVG Niedersachsen, 10.02.2004 - 7 LA 231/03

    Lärmschutz vor einer Wasserkraftanlage; Duldungspflicht Dritter; Gegenstand des

    Auszug aus VG Oldenburg, 26.02.2009 - 5 A 4836/06
    Allerdings sind die Anforderungen des Immissionsschutzes grds. nicht disponibel (Nds. OVG, Beschluss vom 10. Februar 2004 - 7 LA 231/03 - juris).

    Da wie bereits ausgeführt die Anforderungen des Immissionsschutzes nicht zur Disposition stehen (so auch Nds. OVG, Beschluss vom 10. Februar 2004 - 7 LA 231/03 - juris; VG Oldenburg, Urteil vom 26. November 1997 - 4 A 3964/95 - V.n.b.), können die Ferienwohnungsbesucher entgegen der Auffassung der Klägerin auch nicht durch privatrechtliche Verzichtserklärungen wirksam auf ihre Schutzrechte aus dem Immissionsschutzrecht verzichten, da dadurch nicht die nach dem Bundesverwaltungsgericht geforderte endgültige Konfliktlösung erzielt würde (BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 2002 - 4 BN 3/02 - juris).

  • OVG Niedersachsen, 14.02.2007 - 12 LC 37/07

    Zuordnung eines in einem faktischen Baugebiet liegenden Immissionsorts; Zulassung

    Auszug aus VG Oldenburg, 26.02.2009 - 5 A 4836/06
    Sie ist für die Verwaltungsbehörde und auch für die Verwaltungsgerichte grundsätzlich verbindlich (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 17. September 2007 - 12 ME 38/07 - juris m.w.N. und Urteil vom 14. Februar 2007 - 12 LC 37/07 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2002 - 10 B 669/02

    Schallimmissionsprognose für eine Windenergieanlage in 250m Entfernung zu einem

    Auszug aus VG Oldenburg, 26.02.2009 - 5 A 4836/06
    Für die Beurteilung von Lärmimmissionen durch die Windenergieanlagen ist für das im Außenbereich gelegene Grundstück der Klägerin auf die Immissionsrichtwerte für Mischgebiete nach der TA Lärm 1998 abzustellen (vgl. VG Oldenburg, Beschluss vom 22. Mai 2003 - 5 B 837/03 - V.n.b. mit Verweis auf OVG Münster, Beschluss vom 9. Juli 2002 - 10 B 669/02 m.w.N. - juris; siehe auch Hinsch, ZUR 2008, 567, 570).
  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 70.80

    Voraussetzung für die isolierte Aufhebung der einer Genehmigung beigefügten

    Auszug aus VG Oldenburg, 26.02.2009 - 5 A 4836/06
    Bei der im streitgegenständlichen Bescheid enthaltenen Immissionsschutzauflage handelt es sich um eine sog. modifizierende Auflage, für die eine selbständige Anfechtbarkeit in der Rechtsprechung grundsätzlich ausgeschlossen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Februar 1984 - 4 C 70.80 - juris).
  • BVerwG, 22.10.1982 - 7 C 50.78

    Immissionsschutz - Genehmigungsbedürftige Anlage - Genehmigungsunterlagen -

    Auszug aus VG Oldenburg, 26.02.2009 - 5 A 4836/06
    Auszugehen ist vielmehr von der Anlage selbst und ihren Nachbarn, also all denjenigen, die eine besondere persönliche oder sachliche Bindung zu einem Ort im Einwirkungsbereich aufweisen (BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 1982 - 7 C 50.78 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 22.01.1999 - 1 L 5538/97

    Ausschlußwirkung; Windkraftanlage; Standortfestlegung; Flächennutzungsplanenwurf

    Auszug aus VG Oldenburg, 26.02.2009 - 5 A 4836/06
    Dies gilt sowohl für Drittbetroffene als auch für die Anlagenbetreiber (in diese Richtung weist auch das Nds. OVG im Beschluss vom 22. Januar 1999 - 1 L 5538/97 - abrufbar unter http://www.dbovg.niedersachsen.de/index.asp, da es dort dem Betreiber einer Anlage ausnahmsweise die geringfügige Überschreitung des Lärmrichtwerts zumutet, was wiederum dafür spricht, dass grundsätzlich auch für diesen die Grenzwerte maßgeblich sein müssen).
  • OVG Niedersachsen, 17.09.2007 - 12 ME 38/07

    Nachbarschutz gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die

    Auszug aus VG Oldenburg, 26.02.2009 - 5 A 4836/06
    Sie ist für die Verwaltungsbehörde und auch für die Verwaltungsgerichte grundsätzlich verbindlich (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 17. September 2007 - 12 ME 38/07 - juris m.w.N. und Urteil vom 14. Februar 2007 - 12 LC 37/07 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 26.02.2020 - 12 LB 157/18

    Abschichtung; Ausnahmegenehmigung, artenschutzrechtliche; Aussetzung des

    Zwar sind grundsätzlich die Betreiber, die im Einwirkungsbereich einer Anlage wohnen, als Nachbarn im Sinne des BImSchG einzuordnen und somit vom Immissionsschutz erfasst (VG Oldenburg, Urteil vom 26. Februar 2009 - 5 A 4836/06 -, juris, Rn. 27).
  • VGH Bayern, 05.04.2016 - 15 ZB 14.2792

    Nachbarklage eines Landwirts gegen heranrückende Wohnbebauung

    ... (Süd) unter Hinweis auf eine Gerichtsentscheidung (VG Oldenburg, U. v. 26.2.2009 - 5 A 4836/06 - juris) als (weiterer) maßgeblicher Immissionsort bezeichnet.

    Nachbarn sind jedenfalls solche Nutzer, die nachhaltig und auf Dauer in einer vergleichbaren Weise, wie sie der Wohnort vermittelt, den Einwirkungen aus einer emittierenden Anlage ausgesetzt sind (allg.M., vgl. Thiel in Landmann/Rohmer, Umweltrecht Band III, Stand 1. August 2015, § 3 BImSchG Rn. 22; Jarass, BImSchG, 11. Aufl. 2015, § 3 Rn. 33-37; Schenk in Birkl, Praxishandbuch des Bauplanungs- und Immissionsschutzrechtes, Stand September 2015, Teil F Rn. 21 bis 24; BVerwG, U. v. 22.10.1982 - 7 C 50/78 - DVBl 1983, 183 = juris Rn. 12/13; U. v. 26.5.2004 - 9 A 6/03 - BVerwGE 121, 57 = juris Rn. 18; VG Oldenburg, U. v. 26.2.2009 - 5 A 4836/06 - juris Rn. 27; BGH, U. v. 15.10.2009 - III ZR 8/09 - BGHZ 182, 370 = juris Rn. 17 bis 19, 27 ff.).

  • VG Minden, 22.10.2014 - 11 K 2069/13

    Erteilung eines Vorbescheides für die Errichtung und zum Betrieb einer

    vgl. (bejahend) das in der Prognose zitierte Windenergie Handbuch, Seite 28 Fn. 7; a.A.: VG Oldenburg, Urteil vom 26.02.2009 - 5 A 4836/06 -, juris Rn. 27.
  • OVG Niedersachsen, 28.08.2015 - 12 LA 120/14

    Außenbereich; Einzelfallbetrachtung; Geruchsimmissionen; Maststall; Nachbar;

    Insofern stelle sich auch an dieser Stelle die von den Klägern durch das Zitat der Entscheidung des VG Oldenburg (Urteil vom 26.02.2009 - 5 A 4836/06 - juris) indirekt angesprochene Frage, ob Grenzwerte für Anlagenbetreiber selbst (und u.a. ggf. für deren Kinder) disponibel seien, nicht.
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